Die Kanzlei Kuhlmann erstellt individuell zugeschnittene Geschäftsbedingungen und überprüft bereits bestehende AGB auf deren Wirksamkeit.
Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet zahlreiche Vorteile im geschäftlichen Umgang mit dem Kunden. Wiederkehrende Vertragsbedingungen können verallgemeinert und über einen pauschalen Hinweis in ein Vertragsverhältnis einbezogen werden. Auf der anderen Seite erfordert die Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtskenntnis und Sorgfalt. So gehen verschiedene Gerichte davon aus, dass unwirksame Allgemeine Geschäfts- bedingungen zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen und mithin kostenpflichtig abgemahnt werden können.
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Zu warnen ist vor der "blinden" und ungeprüften Übernahme von fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind häufig veraltet und in vielen Fällen ohne oder mit unzureichendem rechtlichen Beistand erstellt. Mit dem Einwand, dass diese nicht von Ihnen gestaltet seien, werden Sie kein Gehör finden. Für die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie genauso selbst verantwortlich, wie für die Quelle, den Sie beratenden Rechtsanwalt.
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