Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit über unsere Kanzlei, welche auch auf dem Gebiet der Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen tätig ist, Einsicht in Ihre Verfahrensakten zu erhalten.
Fragen und Antworten
1) Sie füllen nachfolgendes Formular sorgfältig aus und senden es ab.
2) Sie erhalten eine Auftragsbestätigung nebst vorläufiger Kostennote und Vollmacht von uns per E-Mail.
3) Sobald die Kosten unserem Konto gutgeschrieben sind und die unterzeichnete Vollmacht hier vorliegt,
beantragen wir für Sie Akteneinsicht.
4) Nach Eingang der Akten hier, werden diese kopiert und an die Behörde zurüchgesandt
5) Sie erhalten dann eine Benachrichtigung mit unserer abschließenden Kostenrechnung (beinhaltet nun
auch die Kosten für die gefertigten Kopien)
6) Nach Eingang der Gebühren auf unserem Konto übersenden wir die Aktenkopie per Post an Sie.
6) Eine weiter Vertretung erfolgt nur durch Ihren ausdrücklichen gesonderten Auftrag.
Welche Kosten entstehen?
Als Kosten berechnen wir die nachfolgenden Gebühren nach dem RVG:
-Grundgebühr (Nr. 4100 RVG) i.H.v. 50,- €
-Kopierkosten (Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite
-Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG) i.H.v. 20,- €
-zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
-Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde i.H.v. 12,- € (wird durch uns an die Behörde gezahlt)
Insgesamt fallen so Kosten von 91,50 € zzgl. Auslagen für Kopien an.
Eine weitere Vertretung findet nicht statt. Sie erhalten den Aktenauszug in Kopie per Post übermittelt.
Es ist diesem in den meisten Fällen gemäß § 147 StPO gestattet, Abschriften oder Ablichtungen des Akteninhalts seinem Mandanten auszuhändigen. Der Verteidiger darf also auch die vollständige Verfahrensakte in Kopie an seinen Mandanten weitergeben.
Es besteht hiervon eine Ausnahme, wenn die Weitergabe der Abschriften oder Kopien an den Mandanten den Untersuchungszweck eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens beeinträchtigen würde (BGH NJW 1980, 64). So darf durch Aktenaushändigung dem Mandanten nicht mitgeteilt werden, dass eine Verhaftung, Durchsuchung oder Beschlagnahme bevorsteht (BGHSt 29,99,1063).
Sollte dieser Fall eintreten, lässt dies einen Vergütungsanspruch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht entfallen (siehe auch Widerrufsbelehrung)
Widerrufsbelehrung
Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung über unsere Online-Formulare den erteilten Auftrag per E-Mail an info@ra-kuhlmann.de oder telefonisch unter 0421 33029850 oder per Fax unter 0421 33029870 zu widerrufen. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.